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Bestleistungsgarantie:
Unsere Angebotene Gesellschaften in Ihren Vertragsbedingungen eine sogenannte Best-Leistungs-Garantie eingeschlossen. Das bedeutet: Können Sie als Versicherter nachweisen, dass ein anderer in Deutschland ansässiger Privathaftpflichtversicherer einen größeren, sprich den Versicherungsschutz den sie im Schadenfall benötigen, besseren Leistungsumfang oder höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits), so reagiert Ihre eigene Gesellschaft darauf und das zu Ihren Gunsten.
So Können sie unbesorgt in die Zukunft schauen.
Forderungsausfall:
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung haben sie sich und ihre Familie gut abgesichert, damit eine geschädigte Person nach einem ungewollten Schaden Ihre Ansprüche geltend machen kann, diese Kosten werden von der Versicherung übernommen. Was aber, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Verursacher zahlungsunfähig ist? In so einem Fall hilft Ihnen im Rahmen Ihrer Privathaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung, diese ist in unserem Paket eingeschlossen und auf Wunsch bieten wir auch ein Rechtsschutz in dieser mit an.
Fragen sie nach einem Angebot, direkt auf sie zugeschnitten.
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